Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Catering Company Magdeburg GmbH ist es uns ein Anliegen, von etwaigen Gesetzesverstößen zu erfahren und diesen nachzugehen. Vor dem Hintergrund unseres Leitbildes und unserer ethischen Werte wollen wir so kontinuierlich unsere Arbeitsweisen verbessern. Sollten Sie Kenntnis über Gesetzesverstöße haben, die Sie nicht direkt gegenüber den Ihnen bekannten Ansprechpartner*innen in der Firma kommunizieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit an, den Vorgang über den unten stehenden Kontakt nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu melden.
Der Link führt Sie zu einem Portal mit einem Ombudsperson und Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes. Diese nimmt die Meldungen für Catering Company Magdeburg GmbH (als sogenannte interne Meldestelle gem. § 12 HinSchG) auf.
Unser Ziel ist es, dass jede Person die Möglichkeit hat, etwaige Gesetzesverstöße zur Sprache zu bringen, ohne dabei Gefahr laufen zu müssen, sich selbst arbeitsrechtlichen oder ähnlichen Risiken auszusetzen (sogenanntes Whistleblowing). Dabei handelt es sich insbesondere um Straftaten – beispielsweise Nötigung, Erpressung, Betrug, Veruntreuung, Unterschlagung, Bestechung sowie sexuelle übergriffiges Verhalten.

Mit Ihrer Meldung, die für Sie weder positive noch negative Folgen hat, tragen Sie dazu bei, unsere Arbeitsweisen zu verbessern und Transparenz zu schaffen.
Ihren Hinweis zu einem relevanten Sachverhalt können Sie abgeben, in dem Sie dem nachstehenden Link folgen:

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Die Ombudsperson wird die Meldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes verarbeiten, den Hinweisen nachgehen und versuchen, den Sachverhalt zu klären. Zudem wird sie Maßnahmen einleiten, die eine zukünftige Wiederholung verhindern. Unter Umständen wird die Ombudsperson den Sachverhalt und die zu ergreifenden Maßnahmenvorschläge an die Geschäftsführung weiterleiten. Wenn Rückfragen bestehen, wird die Ombudsperson diese über die übermittelten Kontaktdaten an Sie weitergeben. Sie erhalten dann eine E-Mail, auf die Sie antworten können, um Ihre ergänzenden Erklärungen abzugeben.
Ihre Identität wird während des gesamten Verfahrens wie auch nach dessen Abschluss zu keiner Zeit preisgegeben, es gilt das Gebot der Vertraulichkeit gem. § 8 des Hinweisgeberschutzgesetzes. Die Ombudsperson wurde auf die gesetzlich bestehende Vertraulichkeit verpflichtet. Sämtliche Daten werden gelöscht, sobald die Bearbeitung des von Ihnen gemeldeten Vorgangs beendet wurde. Sie sind vor Repressalien aufgrund Ihrer Meldung gesetzlich geschützt.
Sollten Sie Verstöße nicht an unsere interne Meldestelle preisgeben wollen, können Sie sich auch an die staatlich eingerichtete externe Meldestelle wenden.
Folgen Sie hierzu dem nachstehenden Link: BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und Ihr persönliches Engagement!

Ihre Geschäftsführung